Gebührenordnung für Heilpraktiker

Gebühren

Heilpraktikerleistungen

Die Abrechnung der Heilpraktikerleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen in der Regel die Heilpraktikerleistungen. Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte (Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beihilfe) hat oder zu haben glaubt, bleibt der Klient im Verhältnis zum HP allein zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. Der HP/Berater/Coach führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

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